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  • Gemäss Artikel 58 (Marktüberwachung) und 59 (Meldepflicht, Meldesystem und Melderecht) des Heilmittelgesetzes überprüft Swissmedic, das Schweizerische Heilmittelinstitut, die in Verkehr gebrachten Heilmittel und trifft die erforderlichen Massnahmen bei festgestellten oder gemeldeten Qualitätsmängeln. Dazu gehört u.a. das Veranlassen von Chargenrückrufen.